Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftrag
Mit der Auftragserteilung an die Firma autoanmelden erkennt der Kunde folgende, nachstehend aufgeführte AGB an und bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf dem Auftrags- bzw. Vollmachtsformular.
Durch die Übergabe der Unterlagen erteilt der Kunde der Firma autoanmelden den Auftrag für die Zulassung/ Abmeldung des betreffenden Fahrzeuges. Mit dieser Auftragserteilung werden die vereinbarten Zulassungsservicegebühren fällig.
Der Kunde trägt die Verantwortung, dass alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges notwendig sind, der Firma autoanmelden übergeben werden. Aufträge, welche an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern, sind vom Kunden in voller Höhe zu bezahlen.
Die Beauftragung der Firma autoanmelden umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung durch den Kunden, sämtliche erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrag des Kunden abzuschließen und Erklärungen abzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wird oder die Firma autoanmelden im eigenen Namen handelt. Dazu gehört auch die Schilderprägung sowie die Weiterleitung der erforderlichen Erklärungen an die Kfz-Zulassungsstelle.
Erfolgt ein Auftrag (schriftlich oder mündlich) seitens des Kunden zur Abholung der Unterlagen bei dem Kunden Zuhause, auf der Arbeit oder sonst einem gewünschten Abholungsort, gilt das Vertragsverhältnis in dem Moment als begründet, sobald einer unserer Mitarbeiter vor Ort ist, um die Unterlagen abzuholen. In diesem Fall sind jedenfalls die Servicegebühren, als auch die in der Preisliste ersichtlichen Fahrkosten fällig.
Haftung
Für den Verlust von Zulassungsunterlagen oder Ausweispapieren, der durch die Firma autoanmelden zu vertreten ist, ersetzt die Firma autoanmelden die Wiederbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren.
Die Firma autoanmelden wird die vereinbarten Dienstleistungen termingerecht erbringen, ist jedoch wegen eventueller Verspätungen (verspätete Rückgabe durch das Amt oder verkehrsbedingt, etc.) nicht haftbar zu machen. In einem solchen Fall wird der Kunde umgehend informiert.
Wird der Zulassungsauftrag von einem Händler erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Händler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Der Händler versichert, dass die im Fahrzeugbrief ausgedruckte Identifizierungsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso werden die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Händler stellt die Firma autoanmelden von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Händler hat gegenüber der Firma autoanmelden keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. beschlagnahmt werden.
Preise und Zahlungen
Es gelten die Preise der zu Zeit geltenden Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen der Firma autoanmelden, die dem Auftraggeber bekannt ist. Abweichend hiervon haben nur einzelne schriftlich gefasste Sondervereinbarungen Gültigkeit. Rechnungen der Firma autoanmelden sind sofort fällig und ohne Abzug in bar oder per EC Karte zu bezahlen.
Bei Nichtzahlung – Teilzahlungen gelten wie Nichtzahlung – ist die Firma autoanmelden zur Einbehaltung der Unterlagen berechtigt.
Sollte die Kfz-Zulassungsstelle die Zulassung des Kraftfahrzeuges aus Gründen verweigern, die weder die Firma autoanmelden noch ein von ihr mit der Zulassung Beauftragter zu vertreten hat, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 100,- € erhoben werden. Diese Bearbeitungsgebühr erfolgt als Gegenleistung für die Dienstleistungen, die die Firma autoanmelden im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zulassungsauftrages erbracht hat. Die Bearbeitungsgebühr kann fällig werden, sobald die Firma autoanmelden dem Kunden den Grund für die Ablehnung der Kfz-Zulassung mitgeteilt hat.
Sonstige Bestimmungen
Mündliche Vereinbarungen und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam sein, setzen diese die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht außer Kraft.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma autoanmelden bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Osnabrück. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma autoanmelden ist Osnabrück. Dieses gilt auch für Klagen der Firma autoanmelden gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand Juli 2021
autoanmelden
Jutta Schiwy